Migrationsrecht

Das Migrationsrecht umfasst das klassische Ausländerrecht, in dem es geregelt ist, wer nach Deutschland einreisen darf und wer das Land wieder verlassen muss. Es stellt aber auch ausführlich die rechtlichen Regelungen zu Integration von Ausländern dar, bis hin zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die internationale Mobilität und die weltweite Globalisierung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass zahlreiche ausländische Staatsangehörige aus sogenannten Drittländern (keine Unionsbürger) als Arbeitnehmer, Fachkräfte oder Selbständige in Deutschland arbeiten oder hier studieren oder eine Ausbildung absolvieren möchten.

Um nach Deutschland einzureisen und hier sich aufzuhalten, müssen Ausländer einen Aufenthaltstitel besitzen, z. B. Visum und einen legitimen Aufenthaltszweck verfolgen. Im Wesentlichen ist das im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Diese Regelungen werden ergänzt von weiteren Gesetzen wie Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Verwaltungsvorschriften, ministeriellen Anwendungshinweisen und Erlassen. Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eines Aufenthaltstitels (§ 4 AufenthG). Das Aufenthaltsgesetz sieht abschließend folgende Aufenthaltstitel vor:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICE-Karte
  • Mobiler ECE-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Ein Aufenthaltstitel kann grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck erteilt werden.

Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:

  • Ausbildung (§§16.17 AufenthG)
  • Erwerbstätigkeit (§§18 ff. AufenthG), insbesondere Blaue Karte EU, Selbständigkeit, Fachkräfteeinwanderung
  • Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG)
  • Besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37,38a AufenthG)

Die Rechtsanwaltskanzlei Jaberi mit Erfahrung von mehr als zwölf Jahren in dem Rechtsgebiet Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht berät und vertritt eine Vielzahl von Mandanten in diesem Rechtsgebiet.

Wir unterstützen unsere Mandanten und ihre Familienangehörige bereits bei der Beantragung bzw. Verlängerung des gewünschten Aufenthaltstitel. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die hierzulande kein qualifiziertes Personal mehr finden und deshalb ausländische Stellenmärkte sondieren. Zudem beraten wir Gründer und Selbstständige, die als Entrepreneure mit Niederlassungen oder in Form von Firmenbeteiligung in Deutschland ansässig werden möchten.

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