Daueraufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

 

Wie erhalte ich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland (Niederlassungserlaubnis)?

Grundsätzlich kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland erteilt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen in § 9 Aufenthaltsgesetz erfüllt sind. Dabei wird die Hälfte der bisherigen Studien- und Ausbildungszeiten angerechnet.

Beachte:

Während eines Aufenthalts zu Studien- oder anderen Ausbildungszwecken kann eine Niederlassungserlaubnis nicht erteilt werden.

Allgemeine Voraussetzungen sind:

  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden hälftig angerechnet)
  • Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt selbstständig finanzieren und
  • durchgehender ausreichender Krankenversicherungsschutz gem. § 2 Nr. 3 AufenthG
  • Nachweis einer ausreichenden Altersvorsoge: Mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen
  • keine Vorstrafen
  • eventuell Erlaubnis zur Beschäftigung, sofern Sie erwerbstätig sind
  • ausreichende Deutschkenntnisse (B1) gemäß § 2 Nr. 11 AufenthG
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
  • ausreichender Wohnraum für sich und Familienangehörige

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist in § 18 c Aufenthaltsgesetz geregelt. Einer Fachkraft wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn er seit 4 Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b oder 18d Aufenthaltsgesetz ist.

Bestimmte Personengruppen erhalten erleichterte Bedingungen für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis:

  1. a) Absolventen deutscher Hochschulen

Wenn Sie einen akademischen Abschluss an einer der deutschen Hochschulen oder Institutionen erworben haben, können Sie erst 24 Monate nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen (§18c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verkürzen sich auf 24 Monate. Bitte beachten Sie weitere Voraussetzungen.

  1. b) Inhaber einer Blauen Karte

Die Inhaber der EU-Blue Card können 33 Monate nach Erhalt der Blue Card eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dieser Zeitraum kann auf 21 Monate verkürzt werden, wenn der Antragsteller über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) verfügt (§ 18 c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz). Der Nachweis von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung verkürzt sich auf den jeweiligen Zeitraum.

  1. c) Selbständige respektive Investoren (sog. Business Immigration)

Als Selbständiger können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Unternehmen erfolgreich auf dem Markt etabliert hat und Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen finanzieren. Außerdem müssen Sie einen Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung erbringen (§ 21 (4) Aufenthaltsgesetz).

Beachte:

Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie diese verkürzte Frist nicht in Anspruch nehmen.

  1. d) Familienangehörige eines/einer Deutschen

Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten, Kind oder Elternteil drei Jahre lang zusammenleben und die familiäre Partnerschaft mit dem Deutschen in Deutschland fortbesteht, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Den Nachweis einer ausreichenden Altersversorgung müssen Sie nicht erbringen (§§ 28, 35 Aufenthaltsgesetz).

Weitere Informationen über das Visum zur Familienzusammenführung in englische Sprache finden Sie unter folgendem Link:

http://www.jaberilawyer.com/visa-for-partner-and-children/

Wenn Sie zu einer der oben genannten Kategorien gehören, können Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes einreichen und Sie erhalten Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis in den meisten Fällen weniger als 6 Monate nach Ihrem Antrag, wenn alle Dokumente und Bedingungen erfüllt sind.

Mit dem Daueraufenthalt haben Sie freien Zugang zu fast den gleichen Vergünstigungen wie die Bürger des Aufnahmestaates und können sich auch innerhalb der übrigen EU-Mitgliedsstaaten frei bewegen.

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Wir nehmen Sie während des gesamten Prozesses an die Hand und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem Ziel.

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