Blauer Karte EU – Arbeitsmigration für Hochqualifizierte

Wissenswertes über die Blue Card EU in Deutschland.

Wer kann eine Blue Card EU erhalten?

Eine Blaue Karte EU (Aufenthaltserlaubnis nach § 18 b Abs. 2 AufenthG n.F.) wird einem Ausländer erteilt, wenn er einen deutschen, anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt.

Eine Blaue Karte wird nur für einen konkreten Arbeitsplatz erteilt, mit dem ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 55.200,00 Euro (Stand 2020), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) in Höhe von 43.056,00 Euro (Stand 2020) erzielt wird. Die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst. Darüber hinaus muss der Qualifikation entsprechen.

Für welche Dauer wird eine Blue Card erteilt?

Die Blaue Karte EU wird auf maximal vier Jahre befristet. Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als vier Jahre ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich. Für einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre ist eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde mit erneuter Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen erforderlich.

Wird eine Vorrangprüfung durchgeführt? Werden Angehörige des deutschen Arbeitsmarkts privilegiert behandelt? Werden die Arbeitsbedingungen überprüft?

Nach Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 01. März 2020 ist die Vorrangprüfung für Fachkräfte vollständig abgeschafft wurden (Ausnahme z. B. § 8 Abs. 1 BeschV). Die Prüfung der Arbeitsbedingungen findet jedoch nach wie vor statt, wird bei Erreichen der Gehaltsgrenze in Höhe von 55.200,00 Euro (Stand 2020) grundsätzlich verzichtet.

Vorteile von Blue Card EU als Aufenthaltstitel:

Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. So haben Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Blaue Karte Inhaber kommen schneller in den Genuss eines gefestigten Bleiberechts (Niederlassungserlaubnis).

Können Familienangehörigen von Blue Card EU-Inhabern mit nach Deutschland einreisen?

Ja. Familienangehörige können Blue Card-Inhaber begleiten und erhalten in Deutschland ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse.

Können Familienangehörigen von Blue Card-Inhabern uneingeschränkt in Deutschland arbeiten?

Die Familienangehörigen von Inhabern einer Blauen Karte können sofort uneingeschränkt arbeiten.

Müssen Ehegatten von Blue Card-Inhabern vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse besitzen?

Der Ehegattennachzug darf nicht von vor der Einreise erfolgten Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.

Kann die Blue Card EU bei einem längeren Aufenthalt außerhalb er EU verloren gehen?

Inhaber der Blauen Karte EU können sich bis zu zwölf Monate außerhalb der EU aufhalten, ohne dass sie dadurch den Aufenthaltstitel verlieren.

Können Inhaber von Blue Card EU in ein anderes EU-Land weiterwandern?

Hochqualifizierte mit einer Blauen Karte EU können nach 18 Monaten in einen anderen EU-Staat weiterwandern.

Werden die Aufenthaltszeiten mit einer Blauen Karte in anderen EU-Staaten auf ein Daueraufenthaltsrecht angerechnet?

Ja, Aufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten können für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts kumuliert werden.

Muss bei der Weiterwanderung innerhalb der EU ein Visumverfahren durchgeführt werden?

Ein Antrag kann durch die meisten weitergewanderten Antragsteller im Inland gestellt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland zu stellen.

Blaue Karte EU – Niederlassungserlaubnis

Schneller zur Niederlassungserlaubnis : Als Inhaberin oder Inhaber der Blauen Karte EU erhalten Sie in Deutschland gemäß § 18 c Abs 2 AufenthG nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis , wenn Sie in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen sind, Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben und sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.

Haben Sie Interesse an einer Blue Card EU?

Möchten Sie für Ihr Unternehmen eine qualifizierte ausländische Fachkraft gewinnen und benötigen hierbei rechtliche Unterstützung? Wir beraten Sie gerne!

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland behilflich sein können. Bitte fragen Sie uns danach.

Es gibt jetzt die Möglichkeit, ein bis zu sechs Monate gültiges Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu beantragen. Informationen hierzu geben wir Ihnen gerne im Rahmen einer ausführlichen anwaltlichen Erstberatung.

Gesetzestext von § 18 b Abs. 2 AufenthG

  • 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

(1) Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre Qualifikation sie befähigt.

(2) 1Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erteilt, wenn sie ein Gehalt in Höhe von mindestens zwei Dritteln der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhält und keiner der in § 19f Absatz 1 und 2 geregelten Ablehnungsgründe vorliegt. 2Fachkräften mit akademischer Ausbildung, die einen Beruf ausüben, der zu den Gruppen 21, 221 oder 25 nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl L 292 vom 10.11.2009, S. 31) gehört, wird die Blaue Karte EU abweichend von Satz 1 mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, wenn die Höhe des Gehalts mindestens 52 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt. 3Das Bundesministerium des Innern gibt die Mindestgehälter für jedes Kalenderjahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt. 4Abweichend von § 4a Absatz 3 Satz 3 ist bei einem Arbeitsplatzwechsel eines Inhabers einer Blauen Karte EU nur in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde erforderlich; sie wird erteilt, wenn die Voraussetzungen der Erteilung einer Blauen Karte EU vorliegen.

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